Was ist eine Drittschuldnererklärung ?

Definition der Drittschuldnererklärung :

Die Frage : Was ist eine Drittschuldnererklärung ? Taucht häufig beim sogenannten Drittschuldner auf. Deshalb möchten wir dieses kurz und verständlich erklären.  Die Drittschuldnererklärung ist eine Erklärung die der Drittschuldner nach Zugang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei Ihm . auf Verlangen des Gläubigers abzugeben hat.  Wir verlangen prinzipiell von jedem Drittschuldner diese Drittschuldnererklärung. Sollte uns diese verweigert werden wird der Gläubiger Anspruch auf Auskunft in der Regel juristisch durchsetzen.

 

Was ist eine Drittschuldnerklärung ?

Bedeutung für den Drittschuldner:

Der sogenannte Drittschuldner hat die Erklärung auf Abgabe der Drittschuldnererklärung in der Regel innerhalb von 14 Tagen an den Gläubiger bzw. Gläubiger Vertreter (z. B. Inkassobüro) schriftlich Abzugeben.  Darin sollte zum Beispiel bei Arbeitgebern unter anderem der Monatslohn / Monatsgehalt sowie eventuelle weitere Bezüge des Arbeitnehmers enthalten sein. Des weiteren pfänden wir immer die letzten drei Monatsabrechnungen mit. Diese hat der Arbeitgeber der Erklärung bei zulegen und zu erklären ob weitere Pfändungen bereits vorliegen. Bei Pfändungen bei Vermietern haben diese zum Beispiel die Höhe der Kaution anzugeben. Bei Banken und Versicherungen enthält die Erklärung in der Regel die Höhe des Guthabens und ob weitere Pfändungen vorliegen.  Da es eine große Anzahl von möglichen Drittschuldnern gibt wie Auftraggeber /Kunden des Schuldners , Rentenversicherung  Finanzamt usw.  würde die Bestandteile der einzelnen Drittschuldnererklärungen den Rahmen einer kurzen Erklärung sprengen. Abschließend ein noch wichtiger Punkt ist das der Drittschuldner angibt ob er die Pfändung anerkennt oder teilweise anerkennt oder nicht anerkennt. In den Fällen wo er die Pfändung nur teilweise anerkennt und nicht anerkennt wird dieser Umstand in der Regel gerichtlich geklärt.

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*Alle Angaben ohne Gewähr