Was ist ein Drittschuldner ?

Uns wird häufig die Frage gestellt: Was ist ein Drittschuldner ? 

Diese Frage beantworten wir gerne kurz und knapp.

Ein sogenannter Drittschuldner ist einfach erklärt der Schuldner des Schuldners. Hierfür kommt zum Beispiel der Arbeitgeber in Betracht der dem Schuldner  zum Beispiel den laufenden Arbeitslohn / Gehalt  schuldet.  Weitere Drittschuldner ohne Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung können sein Rentenversicherungsträger, Finanzamt (Steuerrückerstattung unterschiedlichster Art) , Zoll (Rückerstattung KFZ Steuer), diverse Versicherungen (Lebensversicherungen, private Rentenversicherung, KFZ Versicherung usw.) , Banken, Bausparkassen sowie auch der Vermieter des Schuldners (Kautionsanspruch , Anspruch auf Rückzahlung von zu  viel bezahlten Nebenkosten oder Betriebskosten.) sowie auch Strom-, Gas- Wasserversoger (zu viel gezahlte Abschläge, eventuelle Kautionsrückzahlungen). Auch Mieter des Schuldners kommen als Drittschuldner in Betracht. Im gewerblichen Bereich kann auch ggf. bei den Kunden des Schuldners gepfändet werden falls dieser gegen seine Kunden noch berechtigte offene Forderungen hat.  Von diesen sogenannten Drittschuldner bekommt das Inkassounternehmen durch die Pfändung eine sogenannte Drittschuldnererklärung.  In dieser erklärt der jeweilige Drittschuldner unter anderem, dass er die Pfändung anerkennt, ob bereits andere Pfändungen vorliegen usw.

Der Drittschuldner hat pfändbare Beträge an den Gläubiger / Gläubigervertreter abzuführen. Sollte der Drittschuldner diesem nicht nachkommen kann dieses für Ihn rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

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*Alle Angaben ohne Gewähr