Informationen für unser Gläubiger

Uns ist eine umfassende Information unserer  Mandanten wichtig. Gerade Gläubiger die zum ersten mal ein Inkassounternehmen beauftragen haben so machen Fragen zum Ablauf eines Inkassovorganges aus diesem Grund möchten wir auf dieser Seite einiges kurz erläutern. Dieses ist nur ein kleiner Ausschnitt unser Leistungen und des Ablaufs eines Inkassofalles und erhebt kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Außergerichtliches Inkasso:

Das Herzstück des Inkassos ist das sogenannte außergerichtliche Inkasso. Dieses bedeutet, wir als Ihr Inkassounternehmen treten nach Ihrer Beauftragung mit dem Schuldner sowohl schriftlich, telefonisch wie auch persönlich Vorort in Kontakt.  Im Verlauf des außergerichtlichen Inkassos gewinnen wir  wichtige Erkenntnisse über die Zahlungsfähigkeit sowie die Zahlungswilligkeit des Schuldners.  In dieser Stufe des Inkassos ist es unser Ziel die Zahlungsbereitschaft des Schuldners herzustellen.  Auch werden die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen durchgeführt die in einem eventuell späteren gerichtlichen Mahnverfahren von bedeutendem Vorteil sein können.  Sollte der Schuldner im Außergerichtlichen Inkasso nicht zur Zahlung bereit sein wird nach Absprache mit dem Gläubiger unverzüglich das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

Gerichtliches Mahnverfahren:

Das gerichtliche Mahnverfahren (Mahnbescheid)  schließt sich an das Außergerichtliche Mahnverfahren an, falls in diesem der Schuldner nicht zur Zahlung bereit ist.  Durch das Gerichtliche Mahnverfahren stellt ein kostengünstiges Verfahren im Vergleich zum Klageverfahren im Zivilprozess dar. Sollte gegen den Mahnbescheid kein Einspruch erhoben worden sein, beantragen wir für Sie den Vollstreckungsbescheid.  Durch den Vollstreckungsbescheid  wird es dem Gläubiger ermöglicht  gegen den  Schuldner die Zwangsvollstreckung oder eine Pfändung  zu betreiben . Ein Vollstreckbarer Titel kann 30 Jahre lang vollstreckt werden.  In Absprache mit dem Gläubiger überwachen wir den Titel .

Zwangsvollstreckung:

Sollte der Schuldner auf Grund des gerichtlichen Vollstreckungsbescheides nicht zur Zahlung bereit sein. So leiten wir nach Rücksprache mit dem Gläubiger die Zwangsvollstreckung ein. Alle mit dem Gläubiger besprochen Maßnahmen werden von uns eingeleitet.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen können, unter anderem, sein:

  • kombinierter Zwangsvollstreckungsauftrag mit Abnahme der eidesstattlichen Versicherung,
  • vorläufiges Zahlungsverbot,
  • Pfändung- und Überweisungsbeschluss  (z.B. Lohnpfändung, Kontopfändung usw.)
  • Eintragung der Zwangssicherungshypothek.

Zahlungsüberwachung:

Wir überwachen für Sie den Zahlungseingang des Schuldners. Sollte ein Schuldner einmal nicht Zahlungsfähig sein so überwachen wir nach Absprache mit Ihnen  im vereinbarten Intervallen die Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Die Notwenigen Ermittlungen im Umfeld des Schuldners werden durch uns durchgeführt

Weitere häufig gestellte Fragen:

Wie kann ich BGL Inkasso UG (haftungsbeschränkt) einen Auftrag erteilen ?

Sie können uns einen Inkassoauftrag bequeme per Brief, Fax oder e-mail erteilen.

Gehe ich bei BGL Inkasso UG (haftungsbeschränkt) einen Mitgliedsvertrag mit laufenden Kosten ein?

Nein bei uns gibt es keine Mitgliedskosten oder Aufnahmegebühren.

Welche Unterlagen benötigen Sie ?

Wir benötigen von Ihnen einmalig den unterschrieben Inkassovertrag (der keine laufenden Kosten oder eine Aufnahmegebühr enthält) sowie die Ihnen übersendete Inkassovollmacht. Des weiteren benötigen wir  die Grundlage der Forderung. Dieses können Rechnungen, Lieferschein, Mietvertrag usw. sein.  Sollten Sie Fragen dazu haben sprechen Sie uns einfach an.

Mein Schuldner ist unbekannt verzogen was kann dort gemacht werden ?

Wir haben uns darauf spezialisiert unbekannt verzogene Schuldner zu ermitteln. Wir informieren Sie gerne über die uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Schuldner Ermittlung.

Wir können hier leider wegen des grossen Umfangs des Inkassogebietes nicht alle Fragen beantworten. Sollten Sie noch Fragen haben so setzen Sie sich mit uns in Verbindung.