Der Schuldner verweigert die Abgabe der Vermögensauskunft
Der Schuldner verweigert die Vermögensauskunft weil er die Ladung des/ der Gerichtsvollzieher/in als eine Art Einladung an der Sie nicht folge leisten. Obwohl auf der Ladung ganz klar die Konsequenzen eines unentschuldigten fernbleiben vom Termin dort bereits erläutert werden.
Warum bleibt der Schuldner vom Termin der Vermögensauskunft ohne Entschuldigung fern ?
Viele Schuldner erhoffen sich durch das fernbleiben vom Termin das der Gläubiger oder Gläubigervertreter dadurch an keine pfändbaren Ansätze wie Kontoverbindung , Arbeitgeber oder Vermögensgegenstände jeglicher Art kommt.
Berechtigte Gründe für das fernbleiben vom Abgabetermin der Vermögensauskunft.
Es kann durchaus triftige Gründe geben weshalb ein/e Schuldner/in den Termin zur Vermögensauskunft nicht nachkommen kann. Ein Grund hierfür ist Krankheit. Auf jeden Fall ist bei einem triftigen Verhinderungsgrund unverzüglich der Gerichtsvollzieher zu unterrichten. Am besten mit einem Beleg über den Verhinderungsgrund und der Bitte um die Verlegung des Termins.
Verweigerung der Abgabe der Vermögensauskunft oder Mitwirkung.
Der Schuldner der die Abgabe der Vermögensauskunft grundlos verweigert, dem Termin fernbleibt oder die vom Gerichtsvollzieher angeforderten Unterlagen nicht vor legt hat mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Konsequenzen der Nichtabgabe der Vermögensauskunft
Vielen Schuldnern sind die weitreichenden Folgen der Verweigerung der Vermögensauskunft oder der mangelnden Mitwirkung nicht bewusst.
Es kann unter anderem folgende weitreichende Konsequenzen für den Schuldner haben:
- Gegen den Schuldner kann ein Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Sowie im Nachgang der Gerichtsvollzieher mit der Verhaftung des Schuldners beauftragt werden.
- Der Gerichtsvollzieher kann einen Eintrag in das Schuldnerverzeichnis gemäß 882c Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) vornehmen lassen. Die Konsequenz für den Schuldner ist eine schlechte Kreditwürdigkeit.
Wie komme ich als Gläubiger dann an Informationen wenn der Schuldner hartnäckig die Vermögensauskunft verweigert ?
In solchen Fällen arbeiten wir mit Drittauskünften die wir zum Teil über den zuständigen Gerichtsvollzieher beantragen können sowie auch über Auskunfteien, Eigenermittlungen oder durch Privat- und Wirtschaftsdetekteien ermitteln.
Die Lösung für den Gläubiger
Uns ist bewusst das private wie auch gewerbliche Gläubiger bei einem Schuldner der die Vermögensauskunft verweigert an Ihre Grenzen stoßen. In so einem Fall sollten Sie sich zeitnah an uns wenden. Wir sind Ihnen gerne behilflich Ihre Forderungen durchzusetzen in dem wer die notwendigen rechtlichen Schritte und Ermittlungen für Sie einleiten.
Sprechen Sie uns noch heute unverbindlich an. Oder vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Termin mit uns.
*Alle Angaben ohne Gewähr.