Lohnpfändung / Gehaltspfändung eine kurze Definition

Lohnpfändung / Gehaltspfändung ist pfändbar und zwar das sogenannte Netto Einkommen. Dabei ist zu beachten das der Lohn ein bestimmtes Mindesteinkommen aufweisen muss. Wie viel vom Lohn / Gehalt pfändbar ist hängt von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen ab für die der Schuldner /in  tatsächlich Unterhalt bezahlt . Zu den unterhaltsberechtigten Personen zählen zum Beispiel unterhaltsberechtigte Kinder (ehelich und nicht ehelich  , Ehegatten, Eltern, Großeltern, Enkelkinder, Adoptivkinder wie auch die Mutter eines nichtehelichen Kindes.  Wenn  bekannt ist wieviel Unterhaltspflichtige Personen der / die Schuldner/ in hat und über welches Nettoeinkommen der Schuldner verfügt  kann Anhand der Pfändungsfreigrenzen Tabelle. Der pfändbare Betrag ermittelt werden.

Der Ablauf

 

Die sogenannte Lohnpfändung beantragen wir als Inkassounternehmen mit dem sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Pfüp) beim zuständigen Gericht  Dieses leitet den Antrag auf Lohnpfändung an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiter. Dieser stellt die Lohnpfändung dem Arbeitgeber des Schuldners / Schuldnerin zu. Der Arbeitgeber des Schuldners / der Schuldnerin  hat nach der Anerkennung der Lohnpfändung den pfändbaren Betrag an den Gläubiger bzw. Gläubigervertreter abzuführen.  Wir pfänden generell die letzten drei Lohnabrechnungen des Schuldners mit und verlangen vom Arbeitgeber des Schuldners / Schuldnerin eine sogenannte Drittschuldnererklärung.

 

Vorteile einer Lohnpfändung für den Gläubiger

 

Die Vorteile für den Gläubiger liegen klar auf der Hand er kann den pfändbaren Lohnanteil erlangen.  

 

Auswirkungen der Lohnpfändung für den Arbeitgeber

 

Für den Arbeitgeber des Schuldners ist eine Lohnpfändung mit einem Mehraufwand und zum Teil mit Mehrkosten in der Lohnbuchhaltung verbunden. Der Arbeitgeber hat eine sogenannte Drittschuldnererklärung inkl. der letzten drei Lohnabrechnungen an uns zu senden. Des weiteren muss der Arbeitgeber den pfändbaren Lohnanteil ermitteln sowie den Pfändbaren Betrag an den Gläubiger  / Gläubigervertreter abführen.

 

Was kann ich als Schuldner tun wenn die Pfändung meines Lohns / Gehalts bevorsteht  ?

Setzen Sie sich mit uns unverzüglich in Verbindung. Gerne unterbreiten wir Ihnen falls möglich nach Rücksprache mit dem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung. Als Sicherheit wünschen viele Gläubiger eine sogenannte freiwillige Lohnabtretung .  Mit einer Lohnabtretung treten Sie den pfändbaren Lohnanteil freiwillig an den Gläubiger ab.  Um die Ratenzahlungsvereinbarung zügig abwickeln zu können halten Sie mit Ihrem Arbeitgeber kurz Rücksprache ob einer Lohnabtretung in Ihrem Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder lt. Tarifvertrag eventuell ausgeschlossen ist.   Die Vorteile einer freiwilligen Lohnabtretung ist das Sie sich die Lohnpfändungskosten sparen.

 

*Alle Angaben ohne Gewähr