Inkasso für Privatpersonen

Häufig stehen Privatpersonen vor dem Problem, dass zum Beispiel ein Privatdarlehen gewährt wird das dann trotz Fälligkeit und Aufforderung nicht zurück bezahlt wird.  Ein weiterer sehr häufig im Privatleben anzutreffender Fall sind offen Forderungen aus Privatvermietung oder aus Lohnforderungen oder Forderungen aus Urteilen oder Vollstreckungsbescheiden die der Schuldner einfach nicht bezahlt. In solchen Fällen steht Ihnen unser Inkassounternehmen gerne mit Rat und Tat zur Seite beantragt falls notwendig den Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid. Wir übernehmen wenn es mal notwendig werden sollte den Gerichtsvollzieher und beantragen auch Pfändungen usw. . Gerne übernehmen wir auch Ihre Altforderungen. Unser Inkassobüro erhebt keine Mitgliedsbeiträge, Aufnahmekosten oder Vorabkosten. Sprechen Sie uns noch heute unverbindlich an.

Bei uns haben Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner und kein Callcenter. In einem Gespräch erläutern wir Ihnen gerne unverbindlich die Möglichkeiten die das Inkasso Ihnen bieten kann. Sowie auch der Kostenaspekt sprechen wir mit Ihnen vor Auftragserteilung gerne durch. Wir sind gerne deutschlandweit für Sie tätig.

Ein kleiner Auszug aus unseren Dienstleistungen für Sie:

Bonitätsermittlung

Wirtschaftsauskünfte

Telefoninkasso

Schuldner Vorrortbesuche

Ermittlungen im Umfeld des Schuldners

Titel Überwachung

Adressermittlung

Erbenermittlung

Arbeitgerermittlung

Ermittlung der wirtschaftlichen Situation des Schuldners

Mahnwessen

Beantragung Haftbefehl

Beauftragung des / der Gerichtsvollzieher/in

Sie benötigen darüber hinaus Dienstleistungen rund um das Forderungsmanagment dann sprechen Sie uns an.  Zögern Sie Sie nicht und sprechen Sie uns noch heute an es geht um Ihr Geld.

Tel: +49 (0)7441 5290092
Mobil: +49 (0) 151-54822931
Fax: +49 (0)7441 9329613

E-Mail: info@bgl-inkasso.de

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    Wir verarbeiten Ihre Vertragsdaten (z.B. in Anspruch genommene Leistungen, Namen von Kontaktpersonen, Zahlungsinformationen) um unsere vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO zu erfüllen. Die in Onlineformularen als verpflichtend gekennzeichneten Angaben sind für den Vertragsschluss erforderlich.


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    Als deutschlandweit tätiges Inkassounternehmen sind wir in folgenden Bundesländern von Deutschland gerne für Sie tätig
    Baden Württemberg

    Bayern

    Berlin

    Brandenburg

    Bremen

    Hamburg

    Hessen

    Mecklenburg-Vorpommern

    Niedersachsen

    Nordrhein Westfalen

    Rheinland Pfalz

    Saarland

    Sachsen

    Sachsen Anhalt

    Schleswig Holstein

    Thüringen

    Wir sind gerne für Sie tätig in Eutin

    *Angaben ohne Gewähr