Empfänger/ Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln
Ihre Rechnungen oder Mahnungen kommen mit dem Vermerk ” Empfänger / Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln ” zurück. Dann stellt sich für den Gläubiger zwei elementare Fragen. Erstens was bedeutet der Vermerk des Postdienstleisters „Empfänger/Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln ? Zweitens wie kann ich die Adresse des Schuldners schnell und kostengünstig ermitteln um meine offene Forderung durchsetzen ?
Da häufig die eigene Versuche die neue Anschrift zu ermitteln sich als schwierig und langwierig und häufig sich auch als erfolglos darstellen ist professionelle Hilfe gefragt. Wir unterstützen Sie gerne professionell und kostengünstig.
Gründe für den Vermerk “ Empfänger / Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln “
Die Gründe für diesen Vermerk sind vielfältig. So kann ein nicht oder schlecht beschrifteter Briefkasten, die fehlende Hausnummer ein für den Briefzusteller nicht auffindbarer Briefkasten oder ein nicht gestellter Nachsendeantrag einer der Gründe für einen Brief Rückläufer sein. Nicht selten helfen die Schuldner nach damit Briefe nicht zugestellt werden können. So werden Briefkastenbeschriftungen und Klingelschilder zum teil der Briefkasten zugeklebt oder gar abgenommen und Hausnummern entfernt um die Zustellung von Rechnungen / Mahnungen etc. zu verhindern. Auch des Öfteren werden bereits zugestellte Briefe vom Schuldner mit dem Vermerk Empfänger/Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln nach erfolgreicher Zustellung versehen und in den Briefkasten des Postdienstleisters eingeworfen. Dieser sendet dann die Briefe an den Absender zurück.
Die Lösung für Rückläufer mit dem Vermerk “ Empfänger/Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln “
Da Sie als Gläubiger haben ein berechtigtes Interesse die aktuelle Anschrift ihres Schuldners durch uns ermitteln zu lassen. Dafür greifen wir auf unterschiedliche Quellen zurück. Wir ermitteln über Konsument Datenbanken, Einwohnermeldeamt und andere Quellen. Auch eine Adressermittlung an der letzten bekannten Wohnadresse oder Geschäftsadresse können wir für Sie vornehmen lassen. Sollte Ihr Schuldner nicht gleich zu ermitteln sein so können wir diesen in die Monitor Dauerüberwachung übernehmen. Dieses bedeutet wenn der Schuldner wieder „auftaucht“ haben wir gute Chancen mit der neuen Adresse Ihre Forderung durchzusetzen.
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