Empfänger/ Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln

Ihre  Rechnungen oder Mahnungen kommen mit dem Vermerk “ Empfänger / Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln “ zurück. Dann stellt sich für den Gläubiger zwei elementare Fragen.  Erstens was bedeutet der Vermerk des Postdienstleisters  „Empfänger/Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln ? Zweitens wie kann ich die Adresse des Schuldners schnell und kostengünstig ermitteln um meine offene Forderung durchsetzen ?

Da häufig die eigene Versuche die neue Anschrift zu ermitteln sich als schwierig und  langwierig und häufig sich auch als erfolglos darstellen ist professionelle Hilfe gefragt. Wir unterstützen Sie gerne professionell und kostengünstig.

Gründe für den Vermerk „ Empfänger / Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln „

Die Gründe für diesen Vermerk sind vielfältig. So kann ein nicht oder schlecht beschrifteter Briefkasten, die fehlende Hausnummer ein für den Briefzusteller nicht auffindbarer Briefkasten oder ein nicht gestellter Nachsendeantrag  einer der Gründe für einen Brief Rückläufer sein. Nicht selten helfen die Schuldner nach damit Briefe nicht zugestellt werden können. So werden Briefkastenbeschriftungen und Klingelschilder zum teil der Briefkasten zugeklebt oder gar abgenommen und Hausnummern entfernt um die Zustellung von Rechnungen / Mahnungen etc. zu verhindern. Auch des Öfteren werden bereits zugestellte Briefe vom Schuldner mit dem Vermerk  Empfänger/Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln nach erfolgreicher Zustellung versehen und in den Briefkasten des Postdienstleisters eingeworfen. Dieser sendet dann die Briefe an den Absender zurück.

Die Lösung für Rückläufer mit dem Vermerk „ Empfänger/Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln „

Da Sie als Gläubiger haben ein berechtigtes Interesse die aktuelle Anschrift ihres Schuldners durch uns ermitteln zu lassen.  Dafür greifen wir auf unterschiedliche Quellen zurück.  Wir ermitteln über Konsument Datenbanken, Einwohnermeldeamt und andere Quellen. Auch eine Adressermittlung an der letzten bekannten Wohnadresse oder Geschäftsadresse können wir für Sie vornehmen lassen. Sollte Ihr Schuldner nicht gleich zu ermitteln sein so können wir diesen in die Monitor Dauerüberwachung übernehmen. Dieses bedeutet wenn der Schuldner wieder „auftaucht“ haben wir gute Chancen mit der neuen Adresse Ihre Forderung durchzusetzen.

Warten Sie nicht länger. Sondern sprechen Sie uns noch heute unverbindlich an.

Sprechen Sie uns noch heute unverbindlich an.

 

Sie benötigen darüber hinaus Dienstleistungen rund um das Forderungsmanagement dann sprechen Sie uns an.  Zögern Sie Sie nicht und sprechen Sie uns noch heute an es geht um Ihr Geld.

Tel: +49 (0)7441 5290092
Mobil: +49 (0) 151-54822931
Fax: +49 (0)7441 9329613

E-Mail: info@bgl-inkasso.de

    Ihr Vor- und Nachname*




    Sie erklären sich damit einverstanden das Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden. Weitere Informationen und Wiederufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung

    Wir verarbeiten Ihre Vertragsdaten (z.B. in Anspruch genommene Leistungen, Namen von Kontaktpersonen, Zahlungsinformationen) um unsere vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO zu erfüllen. Die in Onlineformularen als verpflichtend gekennzeichneten Angaben sind für den Vertragsschluss erforderlich.


    *Pflichtfelder!

    Als deutschlandweit tätiges Inkassounternehmen sind wir in folgenden Bundesländern von Deutschland gerne für Sie tätig
    Baden Württemberg

    Bayern

    Berlin

    Brandenburg

    Bremen

    Hamburg

    Hessen

    Mecklenburg-Vorpommern

    Niedersachsen

    Nordrhein Westfalen

    Rheinland Pfalz

    Saarland

    Sachsen

    Sachsen Anhalt

    Schleswig – Holstein

    Schleswig – Holstein

    Wir sind gerne für Sie tätig wenn Ihre Rechnungen oder Mahnungen mit dem Vermerk Empfänger/ Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln zurück kommen.

    *Angaben ohne Gewähr