Aussonderung was bedeutet das ?

Aussonderung ist ein Begriff im Insolvenzrecht. Dieses ist im § 47 INSO geregelt.  Beachte: Ein Aussonderungsgläubiger ist kein Insolvenzgläubiger.

Was wird ausgesondert bei einer Insolvenz ? 

In der Regel sind wird das von der Insolvenzmasse ausgesondert was nicht zur Insolvenzmasse gehört. Dieses sind häufig zum Beispiel Waren / Güter die unter Eigentumsvorbehalt an den Schuldner geliefert worden sind.

Was bedeutet Aussonderung für den Gläubiger ? 

Für den Gläubiger bedeutet das seine zum Beispiel gelieferten Waren / Güter nicht in die Insolvenzmasse fallen also der Gläubiger sein Eigentum zurück verlangen kann. 

Gibt es Einschränkungen ?

Wichtig ist für den Gläubiger zu wissen, dass es Einschränkungen gibt. Laut  § 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO   kann das Insolvenzgericht anordnen das Waren / Güter die für die Weiterführung des Betriebes nicht ausgesondert werden dürfen.  Dieses könnten unter anderem wichtige Produktionsmaschinen sein.   Sollte der Gläubiger mit dem Aussonderungsverbot nicht einverstanden sein bleibt ihm nur der Klageweg Weg  übrig. In Form einer  Leistungsklage oder  Feststellungsklage. Sollte der Gläubiger dieses nicht machen  fällt z. B.  die Ware / Güter in die Insolvenzmasse. Der Gläubiger wird somit Insolvenzgläubiger.

Kosten der Aussonderung 

Für die Aussonderung fallen für den Gläubiger i.R. keine Kosten an. 

Die unter Vorbehalt gelieferte Ware / Güter wurden unberechtigt weiter veräußert was ist zu tun ? 

In diesem Fall findet der § 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO  Anwendung dieser besagt Aussonderungsberechtigte “ Gegenleistung aus der Insolvenzmasse verlangen, soweit sie in der Masse unterscheidbar vorhanden ist.“ verlangen kann. Wichtig ist noch zu Wissen das der Gläubiger kein Recht hat die Aussonderungsgüter / Aussonderungswaren selbst in Augenschein zu nehmen. Jedoch hat er falls Ihm die Besichtigung durch den Insolvenzverwalter verweigert wird ein Auskunftsrecht gegenüber dem Insolvenzverwalter

Dieses sollte Ihnen einen kleinen Überblick über das Thema Aussonderung verschaffen. 

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*Alle Angaben ohne Gewähr