Was bedeutet Aufrechnung ? 

Aufrechnung auch Kompensation genannt bedeutet sehr vereinfacht gesagt das bedeutet das ein Schuldner gegen seinen Gläubiger eine berechtigte Gegenforderung hat. Diese Gegenforderung zieht der Schuldner von der Forderung seines Gläubigers ab und bezahlt dann nur noch den Differenzbetrag.  Es muss eine sogenannte Aufrechnungslage vorliegen. Von Aufrechnungslage spricht man wenn die Gegenseitigkeit der Forderung vorliegt (Schuldner muss gegen den Gläubiger eine berechtigte Forderung haben), Gleichartigkeit der Forderungen ( Schuldner und Gläubiger müssen je eine Geldforderung haben) , Gegenforderung muss Fällig sein (bedeutet die Forderung des Schuldners diese er aufrechnen möchte muss fällig sein), Erfüllbarkeit der Hauptforderung.

Erklärung der Aufrechnung

Um Aufzurechnen zu können muss eine Aufrechnungserklärung gemacht werden. Dabei sollte Mehrheit von Forderungen beachtet werden. 

Wann ist keine Aufrechnung möglich ?

Es ist nicht möglich unter anderem Aufzurechnen wenn dieses z.B. im Vertrag oder den AGB ausgeschlossen ist. Sowie wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht vorliegen.  Darüber hinaus auch in folgenden Fällen:  Bei einredehehafteten ForderungenVerschiedenheit der Leistungsorte ,beschlagnahmte Forderungen , Forderung aus unerlaubter Handlung , unpfändbare Forderung.

 

Das Thema Aufrechnung ist sehr komplex. Mit der kleinen stark vereinfachten Übersicht möchten wir Ihnen einen kurzen verständlichen Überblick verschaffen. Dieser Artikel erhebt deshalb keinen Anspruch das komplexe Thema völlig zu beleuchten und ist als kleiner Überblick zu verstehen. Aus diesem Grunde sind alle Angaben ohne Gewähr. 

Kurz zu uns 

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