Allgemeine Geschäftsbedingungen auch abgekürzt AGB eine kurze Definition:

Von Allgemeinen Geschäftsbedingungen spricht man wenn diese Bedingungen für eine Vielzahl von Geschäftsfällen Anwendung finden.  Somit müssen nicht für jeden einzelnen Geschäftsvorfall diese Bedingungen neu ausformuliert werden.  Bei der Ausgestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Ersteller im Rahmen der Vertragsfreiheit  weitgehend frei. Es müssen nur einige Dinge beachtet werden. So sind unter anderem überraschende Klauseln geregelt zum Beispiel in  § 305c I BGB verboten.  Da Allgemeine Geschäftsbedingungen häufig von Rechtsanwälten / Rechtsanwältinnen erstellt werden und dieses ein sehr komplexes Thema ist gehen wir auf die einzelnen Punkte die bei der Erstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten sind nicht weiter ein. Da dieses den Rahmen eines kurzen Überblicks zum Thema AGB sprengen würde.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind häufig unter anderem folgende Punkte geregelt:

Preis sowie die gesamten Zahlungsbedingungen, Geltungsbereich , Gerichtsstand  Versand und Lieferungsbedingungen   . Darüber hinaus sind häufig je nach Branche noch viele weitere Dinge geregelt wie zum Beispiel Eigentumsvorbehalt  usw. .

 

Wie werden diese rechtswirksam in den Vertrag eingebunden ?

 

Wichtig ist unter anderem das die Geschäftsbedingungen damit Sie Ihre Wirkung entfalten können und rechtswirksam in den Vertrag eingehen diese wenn möglich schriftlich vereinbart werden.  

 

Wo finden diese eigentlich überall Anwendung ?

Wir stoßen täglich auf eine Vielzahl von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ob es im online Shop ist bei der Benutzung von Handy und Internet oder wenn ein Handwerker beauftragt wird . Auch zum Beispiel im Supermarkt oder Baumarkt. Das fängt häufig dort schon an wenn wir unser Fahrzeug auf dem Parkplatz abstellen. Dort akzeptieren wir meist schon die Bedingungen für die Benutzung des Parkplatzes. Das setzt sich dann häufig fort wenn wir den Supermarkt oder Baumarkt  betreten dort gelten sehr häufig dann die AGB des Supermarkt Betreibers.   

Tipp :

Da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen häufig ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages sind. Sollten Sie vor Abschluss eines Vertrages die Geschäftsbedingungen genau durchlesen.  

 

*Alle Angaben ohne Gewähr.