Was ist eine Abtretung ?

Ein kurzer Überblick:

In der Praxis taucht häufig die Frage auf: Was ist eine Abtretung ? Die Abtretung auch als Zession bekannt ist unter anderem in §§ 398 Satz 2 , 401 BGB  ff. geregelt. 

Von Abtretung spricht man wenn ein Gläubiger auch Zedent genannt  seine Ihm zustehende Forderung,  an jemand anderen den sogenannten Zessionar (die Natürliche Person oder juristische Person die Abtretung annimmt ) überträgt.  Merke: Es können mit wenigen Ausnahmen fast alle Ansprüche abgetreten werden wenn kein gesetzliches Abtretungsverbot vorliegt wie  z.B. § 717 BGB geregelt .  Weitere Unwirksamkeiten  sind unter anderem  in den §§ 399, 400, BGB geregelt.  Sollte zwischen Gläubiger und Schuldner ein Abtretungsverbot rechtswirksam vereinbart worden sein ist die Zustimmung des Schuldners erforderlich. Ansonsten ist keine Zustimmung des Schuldner notwendig wenn eine Forderung abgetreten wird.

Abtrettung / Zession richtig gemacht:

Die Rechtswirksamen Abtrettung einer Forderung vom Zedenten an den Zessionar sind folgende Mindesterfordernisse einzuhalten:

  • Es muss eine wirksam entstandene Forderung vorliegen.
  • Es muss ein Abtrettungsvertrag zwischen dem Zedenten und Zessionar rechtswirksam geschlossen werden. Dieser sogenannte Abtretungsvertrag / Abtretungserklärung ist übrigens formfrei ,dass bedeutet das dieser auch mündlich geschlossen werden kann. Wir vertreten jedoch die Auffassung , dass dieser aus Beweisgründen wenn möglich schriftlich geschlossen werden sollte.  In der Abtretungserklärung / Abtretungsvertrag sollten unter anderem der Zessionar und Zedent mit Name ggf. Firmennamen sowie Rechtsform genannt werden. Die abgetretene Forderung sollte möglichst genau benannt werden. Hierfür könnte man unter anderem zum Beispiel die Rechnungsnummer, Rechnungsdatum sowie Rechnungsempfänger verwenden, bei Urteilen, Protokollen, Vollstreckungsbescheiden usw.  Aktenzeichen sowie das ausstellende Gericht.

Diese kurzen Erläuterungen des Begriffs Abtrettung sollte Ihnen einen kleinen vereinfachten Überblick auf das Thema Abtretung ermöglichen. Wir weißen ausdrücklich darauf hin das diese kurze Abhandlung keinen Anspruch auf Vollständigkeit des komplexen Themas Abtrettung erhebt.

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*Alle Angaben ohne Gewähr.