Definition Inkassoschreiben

Ein Inkassoschreiben ist ein Schreiben das nach der Beauftragung eines registrierten Inkassounternehmens / Inkassobüro an den / die Schuldner/in gesendet wird.  Da meist der Gläubiger weiter der Eigentümer der Forderung bleibt also die Forderung nicht an das Inkassounternehmen abgetreten wird  handelt das Inkassounternehmen im Auftrag des Gläubigers.  Das Inkassounternehmen ist ab diesem Zeitpunkt der Ansprechpartner rund um diese offene Forderung. Wenden Sie sich deshalb bei Fragen rund um diese Forderung direkt an das Inkassounternehmen und nicht an den Gläubiger.

Ich habe ein Inkassoschreiben erhalten was soll ich tun ?

Als erstes prüfen Sie ob die Forderung tatsächlich besteht. Da das Inkassounternehmen unter anderem den Gläubiger sowie die zum Beispiel die Rechnungsnummer usw. der angemahnten Forderung angibt kann in der Regel der / die Schuldner/in sehr leicht nachvollziehen ob die Forderung wirklich besteht.  Auf jeden Fall sollten Sie auf das Inkassoschreiben reagieren. Ist die Forderung berechtigt also noch offen. Sollten Sie in der im Inkassoscheiben genannten Frist die im Schreiben genannte offene Forderung inklusive , Mahnkosten, Inkassokosten Verzugszinsen usw. begleichen. Haben Sie Rückfragen zum Inkassoschreiben sollten Sie sich innerhalb der im Schreiben genannten Frist an das Inkassounternehmen wenden.  Sollten Sie die im Inkassoschreiben genannte Frist ohne Reaktion zum Beispiel Zahlung verstreichen lassen. So gehen Sie ein hohes Risiko ein das, dass Inkassounternehmen gegen Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt wodurch Ihnen weitere Kosten entstehen.

Unser Expertentipp:

Um weitere Kosten für Sie als Schuldner/in zu vermeiden bezahlen Sie die Forderung innerhalb der genannten Frist. Wichtig eine Schuldenbefreiende Wirkung hat nur die Zahlung an das Inkassounternehmen. Durch die Mandatserteilung des Gläubigers an das Inkassounternehmen ist das Inkassounternehmen für die Schuld Ihr Ansprechpartner. Wenden Sie sich bitte als nicht an den Gläubiger für Rückfragen sondern immer an das Inkassounternehmen.  Sollten Sie die Forderung nicht in einer Summe begleichen können wenden Sie sich an das Inkassounternehmen mit einem Ratenzahlungswunsch

Alle Angaben ohne Gewähr.