Unbekannt verzogen
Fast jeder kennt es Rechnungen oder Mahnungen kommen mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“ zurück. In diesem Fall ist oft der Gläubiger ratlos. Eigene Versuche die neue Anschrift selbst zu ermitteln sind meist schwierig langwierig und häufig auch erfolglos. Sollten Ihre Rechnungen oder Mahnungen mit dem Vermerk “ unbekannt Verzogen “ zurück kommen sollten Sie schnell handeln um einen eventuellen Verlust Iher Forderung vorzubeugen.
Gründe für den Vermerk „Unbekannt Verzogen“
Wir merken in der Praxis das immer mehr Schuldner vor Ihren Gläubigern abtauchen. Aber es gibt auch ganz banale Gründe das Ihre Rechnungen nicht zugestellt werden können so kann ein nicht oder nur schlecht beschrifteter Briefasten oder die Hausnummer fehlt oder es wurde kein Nachsende Antrag gestellt . Wir musssten auch verstärkt festellen das Schuldner selbst zugestellte Briefe mit dem Vermerk „unbekannt Verzogen “ oder ähnlichem versehen und in die Briefkästen der Briefbeförderungsdienste einwerfen. Diese dann die eigentlich zugestellten Briefe wieder an den Absender zurück senden. Auch das der Briefzustelller einfach nur nicht den Briefkasten findet kommt häufiger vor . Dieses kann ein Ausversehen sein oder wie wir häufig beobachten auch klare Absicht sein um sich vor den Zahlungsverpflichtungen zu drücken. Egal warum auch immer Ihre Rechnung mit dem Rücksende Vermerk “ unbekannt Verzogen “ an Sie zurück kommt es ist schnelles handeln gefragt .
Die Lösung für Rückläufer
Sie als Gläubiger haben ein berechtigtes Interesse die akutelle Anschrift ihres Schuldners durch uns ermitteln zu lassen. Hierfür greifen wir auf verschiedene Quellen wie Einwohnermeldeamt verschiedene Datenbanken, Konsumentendatenbanken ,Auskunfteien usw. zurück. Auch Adressermittlungen vorort an der letzten Ihnen bekannten Wohnadresse oder Geschäftsadresse können Sie kostengünstig über uns beauftragen. Schnell und zuverlässig. Sollte mal nicht gleich eine neue Adresse ermittelt werden können so übernehmen wir den Schuldner auf Wunsch auch in die Monitor Dauerüberwachung . Dieses bedeutet wenn Ihr Schuldner in einer unserer Auskunftsquellen erfasst wird werden wir benachrichtigt und es können Massnahmen gegen den Schuldner eingeleitet werden.
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Wir sind gerne für Sie tätig wenn Ihre Rechnungen oder Mahnungen mit dem Vermerk unbekannt verzogen zurück kommen.
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