Rechtsformauskunft
Die Rechtsformauskunft enthält wesentliche Informationen zur Rechtsform eines inländischen Unternehmens.
Die Rechtsformauskunft eignet sich insbesondere zur Bearbeitung von Inkassofällen und vervollständigt Kunden- oder Lieferanten-daten z. B. mit Handelsregisterangaben.
Die Quellen der Firmenvollauskunft
Um die hohe Datenqualität zu ermöglichen, werden unterschiedlicher Quellen verbunden:
Öffentliche Register und Verzeichnisse
Neueintragungen, Veränderungs- oder Löschmeldungen vom
– Handelsregister
– Gewerberegister
– Melderegister
– Genossenschaftsregister
– Vereinsregister
– Schuldnerverzeichnis (Insolvenzverfahren sowie Nichtabgabe der Vermögensauskunft, Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen, Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen (jeweils nach ZPO oder AO))
Inkassodaten
Inkassodaten der EOS Gruppe, der CRIFBÜRGEL Gruppe sowie weiterer führender deutscher Inkassounternehmen.
Persönliche Recherche
Kontinuierliche Recherche-Arbeit, durchgeführt von speziell ausgebildeten Rechercheurinnen und Rechercheuren
Zahlungserfahrungen
CRIFBÜRGEL bezieht Zahlungserfahrungen aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen (u.a. aus dem gemeinsam mit EOS KSI, dem führenden deutschen B2B-Inkassounternehmen, betriebenen Deutschen Debitoren Monitor)
Print- und Onlinemedien
Systematische Auswertung der Tagespresse und von Internetseiten
Selbstauskünfte und Lieferantenbefragungen
Direkte Befragung von Unternehmen
Inhalte der Rechtsformauskunft:
Firmierung | Firmenstatus |
Objektnummer | |
Kommunikationsdaten | Hauptanschrift, juristischer Sitz, Handelsname, wenn vorhanden |
Rechtsformdaten | Rechtsform / Gründungsdatum / Beginn der Geschäftstätigkeit / HR-Daten / Stamm-/Haftkapital / Inhaber, Komplementär, Vorstand, Geschäftsführer etc. (rechtsformabhängig) –Negativmerkmale, wenn vorhanden (Hinweis)¹ |
Kompakt informiert:
Die Rechtsformauskunft liefert komprimiert Rechtsformdaten über ein Unternehmen und gibt einen Hinweis darauf, ob Negativmerkmale vorliegen.
Werden tiefer gehende Informationen zum angefragten Unternehmen notwendig oder wird eine Vollauskunft empfohlen, kann eine Firmenvollauskunft angefordert werden. Wird diese direkt aus der Rechtsformauskunft heraus abgerufen bzw. bestellt, wird nur die Vollauskunft berechnet, wobei der Anfragegrund dem der vorangegangenen Anfrage entsprechen muss.
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