Inkasso Ratenzahlung welcher Mindestbetrag ?

Die häufigste Frage im Bezug auf Ratenzahlung von Schuldner/innen Seite betrifft die Höhe der monatlichen Rate. Diese Frage kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Da dieses von verschiedenen Faktoren abhängt. Diese sind unter anderem die Höhe der Forderung sowie  die Dauer des Zahlungsverzuges. Die Ratenhöhe sollte angemessen sein also in Relation zur Forderung stehen. Dieses ist nicht zuletzt auch im Interesse des / der Schuldner/in . Da in der Ratenzahlungszeit in der Regel auch Zinsen anfallen.  Es gilt um so schneller die Schuld beglichen wird um so weniger Zinsen fallen an.  Diese sollte unbedingt bedacht werden.  Es kann also durchaus für den/die Schuldner/in Sinn machen etwas bei anderen Ausgaben sich einzuschränken und dadurch einen höheren Ratezahlungsvorschlag zu unterbereiten um Zinsen zu sparen. Ein Mindestbetrag sollte von Schuldner/innen Seite nur gewählt werden wenn es wirklich keine andere Möglichkeit besteht. 

Unser Expertentipp zum Thema Mindestbetrag bei Ratenzahlungen

 Letztlich entscheidet der Gläubiger ob er einer Ratenzahlung zustimmt oder nicht.  Aus diesem Grunde sollten Sie uns einen realistischen Ratenzahlungswunsch unterbreiten und wenn möglich eine sofortige Zahlungsbereitschaft glaubhaft versichern und nach der Zustimmung des Gläubigers und der Rücksendung unserer Ratenzahlungsvereinbarung unverzüglich mit der Ratenzahlung wie vereinbart beginnen. Da Ratenausfälle häufig weitere Maßnahmen verursachen die dann meist mit weiteren Kosten verbunden sind. Außerdem ist dann kaum ein Gläubiger mehr dazu bereit später einen weiteren Ratenzahlungswunsch zu akzeptieren. Bedenken Sie bitte immer auch das der Gläubiger auf eine möglichst schnelle Rückzahlung der Schuld angewiesen ist.  Schuldner/innen sollten Sie deshalb auch die Frage stellen: Auf welchen Mindestbetrag lässt sich der Gläubiger wohl ein ?  Wichtig ist auch das Sie möglichst innerhalb der von uns gesetzten Zahlungsfist Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Dieses zeigt uns und dem Gläubiger das Sie ernsthaft an einer Begleichung Ihrer Schuld in Raten Interesse haben. Wenn Sie diese Punkte bei der Mindesthöhen Findung berücksichtigen erhöhen Sie Ihre Chancen enorm das der Gläubiger hierzu seine Zustimmung gibt. 

 

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