Was ist ein Inkassounternehmen ?  Die Definition:

Ein Inkassounternehmen ist ein Unternehmen das gewerblich Geld eintreibt. Damit ein Inkassounternehmen in Deutschland tätig werden darf benötigt dieses wie wir auch eine Zulassung und wird in das sogenannte Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Unser Inkassounternehmen wird so wohl für private wie auch gewerbliche Gläubiger .

Wie beauftrage ich ein Inkassounternehmen ?

Am Beispiel unseres Unternehmens beauftragen Sie uns ganz einfach. Wir lassen Ihnen unsere Inkassounterlagen inkl. allen gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen zukommen. Diese lassen Sie uns unterschrieben inklusive der dort aufgeführten Unterlagen wie zum Beispiel die einzutreibende Rechnung, Mietforderung usw. zukommen.

Wie ist der Ablauf dann beim Inkassounternehmen ?

Sobald die vollständigen Inkassounterlagen durch den Gläubiger (Auftraggeber) bei uns eingegangen sind versenden wir das Inkassoschreiben inklusive Inkassovollmacht an den Schuldner. Daran gliedern sich noch weitere Schritte im außergergerichtlichen  Inkasso an. Sollte dieses ohne Erfolg sein so folgt darauf die Beantragung des Mahnbescheids und Vollstreckungsbescheides. An diese gliedern sich die Anträge auf Zwangsvollstreckung (ZV) sowie die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung (EV) früher Offenbarungseid genannt an. Sollte der Schuldner sich weigern die Eidesstattliche Versicherung verweigern beantragen wir beim zuständigen Gericht den Haftbefehl zu Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung. Unser Unternehmen wird auf alle uns bekannt werdenden Pfändungsansätze nach Rücksprache mit dem Gläubiger pfänden.

Ab welcher Summe können Sie uns beauftragen ?

Es gibt aktuell keinen Mindesforderungsbetrag  für die Beauftragung unseres Inkassounternehmen.

Wer kann uns  beauftragen ?

Jeder der berechtigte Forderungen hat kann unser Unternehmen beauftragen. Dieses bedeutet Privatpersonen, Firmen, Selbständige, Ärzte, Vereine, Genossenschaften und viele mehr.

Wann soll ich ein Inkassounternehmen  beauftragen ?

Sobald eine Forderung fällig ist können Sie uns gerne beauftragen. Fällig bedeutet das die Zahlungsfrist abgelaufen ist (verfristet ist). Sie können nach erfolglosem Ablauf Ihrer  Zahlungsfrist zuerst noch den Schuldner mahnen. Da er einfach nur vergessen haben könnte Ihre Forderung zu begleichen oder Ihre Rechnung auf dem Postweg untergangen sein. Sie sollten auf keinem Fall zulange warten um um uns einzuschalten. Weil auch bei offenen Forderungen das Sprichwort gilt: „ Kommt zuerst malt zuerst“.

Warum ein Inkassounternehmen beauftragen und keinen Anwalt ?

Inkassounternehmen sind spezialisierte Unternehmen diese  rein auf die Beitreibung von offenen Forderungen spezialisiert haben und dieses Ihr sogenanntes Kerngeschäft ist.

Sie haben fragen zu unserem Unternehmen oder möchten uns beauftragen  ?

Dann sprechen Sie uns noch heute unverbindlich an. 

*Alle Angaben ohne Gewähr.