Inkasso Ratenzahlung
Manchmal ist es dem Schuldner trotz gutem Willen die Bezahlung einer offenen Forderung in einer Summe aus den verschiedensten Gründen nicht möglich.
Damit der Schuldner/in dennoch weitere Maßnahmen und Kosten eventuell verhindern kann kommt häufig eine Ratenzahlung in Betracht. Der Schuldner/in sollte deshalb seinen Ratenzahlungswunsch vor Ablauf der im Inkasso Schreiben genannten Frist uns mitteilen.
Der Ablauf der Ratenzahlungsvereinbarung
- Schuldner/in teilt uns den Ratenzahlungswunsch mit
- Wir teilen dem/der Schuldner/in die Kosten für die Ratenzahlung mit
- Wir besprechen den Ratenzahlungswunsch mit dem Gläubiger
- Falls der Gläubiger zustimmt erhalten Sie von uns eine Ratenzahlungsvereinbarung
Was enthält die Ratenzahlungsvereinbarung ?
Die Ratenzahlungsvereinbarung enthält neben der Forderung gegen den Schuldner auch die mit der Ratenzahlungsvereinbarung verbunden Kosten, Zinsen sowie fixe Zahlungstermine usw.
Habe ich ein Recht auf eine Ratenzahlungsvereinbarung ?
Ob eine Ratenzahlungsvereinbarung in Betracht kommt entscheidet letztlich der Gläubiger.
Was passiert wenn ich in Zahlungsrückstand komme ?
Sollten Sie einmal in Zahlungsrückstand geraten setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung um eventuell weiter Maßnahmen die durch den Zahlungsverzug entstehen eventuell zu verhindern.
Tipp zur Ratenzahlungsvereinbarung
Ihnen ist die Zahlung der Forderung in einer Summe nicht möglich ? Dann setzen Sie sich unbedingt VOR Ablauf der von uns gesetzten Frist mit uns in Verbindung. Überlegen Sie vor dem Gespräch oder der email, Fax, Brief in Welcher Höhe und zu welchem Datum jeweils im Monat Sie die Rate begleichen können. Dieses kann abhängig sein wann Sie selbst monatliche Zahlungseingänge haben. Damit der Gläubiger möglichst zustimmt schlagen Sie eine Höhe vor die realistisch zur Forderung ist. Um Ihre Chancen der Zustimmung des Gläubigers zu erhöhen sollte wenn möglich gleich die erste Rate beglichen werden können.
Alle Angaben ohne Gewähr