Außergerichtliches Inkasso in Springe
Wir treiben für Sie gerne Ihre offenen Forderungen im außergerichtlichen Inkasso für Sie auch in Springe ein. Die Vorteile des außergerichtlichen Inkasso liegt darin das häufig dadurch eine Rechtstreitigkeit wegen der offen Forderung vermieden werden kann. Was Ihnen einen Kostenvorteil verschaffen kann. Vertrauen auch Sie auf unsere Erfahrung im Forderungsmanagement.
Gerichtliches Inkasso in Springe
Sollte das vorangegangen außergerichtliche Inkasso erfolglos verlaufen sein, so beantragen wir für Sie beim
Zuständiges Mahngericht*
Amtsgericht Uelzen
– Zentrales Mahngericht –
Rosenmauerstrasse 2
29525 Uelzen
für Sie den gerichtlichen Mahnbescheid. Und bearbeiten den Vorgang für Sie weiter. Als zugelassenes Inkassounternehmen können wir innerhalb von Deutschland bei jedem zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid für Sie beantragen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Pfändungen in Springe auch für Ihre Forderungen.
Mit Rechtskräftigkeit des Vollstreckungsbescheides wird von uns nach Absprache mit dem Gläubiger unverzüglich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Pfändungen beim zuständigen.
Zuständiges Amtsgericht*
Amtsgericht Springe
Zum Oberntor 2
31832 Springe
eingeleitet. Auch im Bedarfsfall die Beantragung des Haftbefehles zählt zu unseren zahlreichen Dienstleistungen. Gerne zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten auf um Ihre offenen Forderungen zu realisieren. Wir haben Ihr Interesse geweckt ? Dann zögern Sie nicht uns noch heute anzusprechen. Wir sind Ihr Ansprechpartner rund um das Forderungsmanagment.
Das Amtsgericht Springe ist zuständig für *
- Springe
- Bennigsen
- Völksen
- Stadt Eldagsen
- Gestorf
- Altenhagen I
- Lüdersen
- Alvesrode
- Alferde
- Holtensen
- Mittelrode
- Boitzum
Ein kleiner Auszug aus unseren Dienstleistungen für Sie:
Wirtschaftsauskünfte
Telefoninkasso
Schuldner Vorrortbesuche
Ermittlungen im Umfeld des Schuldners
Titel Überwachung
Adressermittlung
Erbenermittlung
Arbeitgerermittlung
Ermittlung der wirtschaftlichen Situation des Schuldners
Mahnwessen
Beantragung Haftbefehl
Beauftragung des / der Gerichtsvollzieher/in
Sie benötigen darüber hinaus Dienstleistungen rund um das Forderungsmanagment dann sprechen Sie uns an. Zögern Sie Sie nicht und sprechen Sie uns noch heute an es geht um Ihr Geld.
Tel: +49 (0)7441 5290092
Mobil: +49 (0) 151-54822931
Fax: +49 (0)7441 9329613
E-Mail: info@bgl-inkasso.de
Als deutschlandweit tätiges Inkassounternehmen sind wir in folgenden Bundesländern von Deutschland gerne für Sie tätig
Baden Württemberg
Wir sind gerne für Sie tätig in Springe
*Angaben ohne Gewähr