Außergerichtliches Inkasso in Rahden

Wir treiben für Sie gerne Ihre offenen Forderungen im außergerichtlichen Inkasso für Sie auch in  Rahden ein. Die Vorteile des außergerichtlichen Inkasso liegt darin das häufig dadurch eine Rechtstreitigkeit wegen der offen Forderung vermieden werden kann. Was Ihnen einen Kostenvorteil verschaffen kann. Vertrauen auch Sie auf unsere Erfahrung im Forderungsmanagement.

Gerichtliches Inkasso in Rahden

Sollte das vorangegangen außergerichtliche Inkasso erfolglos verlaufen sein, so beantragen wir für Sie beim

Zuständiges Mahngericht*

Amtsgericht Euskirchen
– Zentrale Mahnabteilung –
Rahdener Str. 40-42
53879 Euskirchen

 

für Sie den gerichtlichen Mahnbescheid. Und bearbeiten den Vorgang für Sie weiter. Als zugelassenes Inkassounternehmen können wir innerhalb von Deutschland bei jedem zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid für Sie beantragen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Pfändungen in Rahden auch für Ihre Forderungen.

Mit Rechtskräftigkeit des Vollstreckungsbescheides wird von uns nach Absprache mit dem Gläubiger unverzüglich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Pfändungen beim zuständigen.

Zuständiges Amtsgericht*

Amtsgericht Rahden

Lange Str. 18

32369 Rahden

eingeleitet. Auch im Bedarfsfall die Beantragung des Haftbefehles zählt zu unseren zahlreichen Dienstleistungen. Gerne zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten auf um Ihre offenen Forderungen zu realisieren. Wir haben Ihr Interesse geweckt ? Dann zögern Sie nicht uns noch heute anzusprechen. Wir sind Ihr Ansprechpartner rund um das Forderungsmanagement.

Das Amtsgericht Rahden ist zuständig für *

  • Rahden
  • Kleinendorf
  • Varl
  • Sielhorst
  • Preußisch Ströhen
  • Wehe
  • Tonnenheide

Ein kleiner Auszug aus unseren Dienstleistungen für Sie:

Bonitätsermittlung

Wirtschaftsauskünfte

Telefoninkasso

Schuldner Vorrortbesuche

Ermittlungen im Umfeld des Schuldners

Titel Überwachung

Adressermittlung

Erbenermittlung

Arbeitgerermittlung

Ermittlung der wirtschaftlichen Situation des Schuldners

Mahnwesen

Beantragung Haftbefehl

Beauftragung des / der Gerichtsvollzieher/in

Sie benötigen darüber hinaus Dienstleistungen rund um das Forderungsmanagement dann sprechen Sie uns an.  Zögern Sie Sie nicht und sprechen Sie uns noch heute an es geht um Ihr Geld.

Tel: +49 (0)7441 5290092
Mobil: +49 (0) 151-54822931
Fax: +49 (0)7441 9329613

E-Mail: info@bgl-inkasso.de

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    Sie erklären sich damit einverstanden das Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden. Weitere Informationen und Wiederufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung

    Wir verarbeiten Ihre Vertragsdaten (z.B. in Anspruch genommene Leistungen, Namen von Kontaktpersonen, Zahlungsinformationen) um unsere vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO zu erfüllen. Die in Onlineformularen als verpflichtend gekennzeichneten Angaben sind für den Vertragsschluss erforderlich.


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    Als deutschlandweit tätiges Inkassounternehmen sind wir in folgenden Bundesländern von Deutschland gerne für Sie tätig
    Baden Württemberg

    Bayern

    Berlin

    Brandenburg

    Bremen

    Hamburg

    Hessen

    Mecklenburg-Vorpommern

    Niedersachsen

    Nordrhein Westfalen

    Rheinland Pfalz

    Saarland

    Sachsen

    Sachsen Anhalt

    Schleswig – Holstein

    Schleswig – Holstein

    Wir sind gerne für Sie tätig in Rahden

    *Angaben ohne Gewähr