Inkasso beauftragen von Geschäftskunden und Privatkunden

Oft wird uns die Frage gestellt wie und wann wird ein Inkassounternehmen beauftragt ? Sie sollen Inkasso beauftragen wenn Sie eine offene Forderung haben und der Schuldner Ihre Forderung nicht begleichen möchte.

Inkasso beauftragen ist bei unserem Inkassounternehmen ganz einfach. Lassen Sie uns einfach Ihre offene Forderung  z.B. Rechnung , Vertrag , Urteil etc. per email Fax oder Brief zukommen. Wir erstellen Ihnen Ihre persönlichen Inkassounterlagen und erläutern Ihnen die Kosten und den Ablauf für Ihr Inkassoverfahren. Sie werden erstaunt sein wie kostengünstig Inkasso beauftragen sein kann. Wir erheben keine Mitgliedsbeiträge, Aufnahmekosten oder Vorabkosten. Inkasso beauftragen können  Privatpersonen, Selbständige, Firmen, Unternehmen Geschäftskunden , Ärzte also jeder der offen Forderungen eintreiben lassen möchte. 

Worauf sollte ich bei der Beauftragung eines Inkassounternehmens achten ? 

Als erstes sollten Sie darauf achten das Inkassounternehmen in Deutschland zugelassen ist. Dieses können Sie anhand des Rechtsdienstleistungsregister überprüfen. Des weiteren sollten Sie das Impressum des Inkassounternehmens überprüfen. Sind dort sollten Angaben zum Sitz des Inkassounternehmens, Zulassungsbehörde, Angaben zur Vermögensschadenshaftplicht sowie weitere Angaben wie zum Beispiel Umsatzsteuer ID usw. genannt sein. Ein weiteres Qualitätskriterium ist die Mitgliedschaft des Inkassounternehmens bei einem Verband.  Wir sind zum Beispiel Mitgliedsunternehmen im Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.)

Experten Tipp:

Achten Sie darauf das, dass Inkassounternehmen nach Möglichkeit keine Aufnahmekosten oder Anlagekosten erhebt sowie keine Mitgliedsbeiträge. Unser Unternehmen erhebt KEINE Aufnahmekosten , Anlagekosten sowie keine Mitgliedsbeiträge. Des weiteren erhebt ein Inkassounternehmen in der Regel keine Vorkasse bei Auftragserteilung.  Dieses ist ein kleiner Auszug auf was Sie als Privatkunde oder Geschäftskunde eines Inkassounternehmen / Inkassobüro achten sollten.

Ob Privatkunde oder Geschäftskunde wir sind gerne auch Ihr Inkassopartner.

 

 

Ein kleiner Auszug aus unseren Dienstleistungen für Sie:

Bonitätsermittlung

Wirtschaftsauskünfte

Telefoninkasso

Schuldner Vorrortbesuche

Ermittlungen im Umfeld des Schuldners

Titel Überwachung

Adressermittlung

Erbenermittlung

Arbeitgerermittlung

Ermittlung der wirtschaftlichen Situation des Schuldners

Mahnwessen

Beantragung Haftbefehl

Beauftragung des / der Gerichtsvollzieher/in

Sie benötigen darüber hinaus Dienstleistungen rund um das Forderungsmanagment dann sprechen Sie uns an.  Zögern Sie Sie nicht und sprechen Sie uns noch heute an es geht um Ihr Geld.

Tel: +49 (0)7441 5290092
Mobil: +49 (0) 151-54822931
Fax: +49 (0)7441 9329613

E-Mail: info@bgl-inkasso.de

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    Als deutschlandweit tätiges Inkassounternehmen sind wir in folgenden Bundesländern von Deutschland gerne für Sie tätig
    Baden Württemberg

    Bayern

    Berlin

    Brandenburg

    Bremen

    Hamburg

    Hessen

    Mecklenburg-Vorpommern

    Niedersachsen

    Nordrhein Westfalen

    Rheinland Pfalz

    Saarland

    Sachsen

    Sachsen Anhalt

    Nohfelden Holstein

    Thüringen

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