Arbeitseinkommen Pfändung

Die am häufigsten sogenannte Drittschuldnerpfändung ist die Arbeitseinkommen Pfändung auch Lohnpfändung / Gehaltspfändung oder andere Bezüge des Schuldners . Dadurch wird der Vergütungsanspruch des Schuldners gegenüber dem Arbeitgeber gepfändet.  

Voraussetzung für eine Arbeitseinkommen Pfändung

Damit diese Pfändung vorgenommen werden kann ist in der Regel ein Vollstreckungsbescheid oder ein Vollstreckbares Urteil als Grundlage notwendig.

Der Ablauf

Wir beantragen beim dem für den Schuldner zuständigen Amtsgericht einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kurz PfüP. Das Gericht prüft den Antrag und erlässt nach erfolgreicher Prüfung den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Diesen leitet das Gericht an den zuständigen Gerichtsvollzieher/in weiter. Der Gerichtsvollzieher/in stellt dem Arbeitgeber des Schuldners den Beschluss zu.

Auswirkungen für den Arbeitgeber

Für Arbeitgeber ist eine Arbeitseinkommen Pfändung eine nicht gern gesehene Sache. Da es für den Arbeitgeber mit einem zum Teil erheblichen Arbeitsaufwand verbunden ist. Der Arbeitgeber muss anhand einer Pfändungsfreigrenzen Tabelle. Den pfändbaren Lohnanteil aufwendig ermitteln und diesen an den Gläubiger oder Gläubigervertreter regelmäßig abführen. Des weiteren hat der Arbeitgeber eine sogenannte Drittschuldnererklärung abzugeben.  Darüber hinaus verlangen wir von den Arbeitgebern die letzten drei Lohnabrechnungen die der Drittschuldnerklärung beizulegen sind.

Ihnen als Schuldner steht eine Lohnpfändung ins Haus was können Sie tun ?

Uns ist bewusst das eine Pfändung des Arbeitseinkommen für den Schuldner eine oft peinliche Angelegenheit ist. Da diese Pfändungsform bei Inkassounternehmen sehr beliebt ist und meist eine erfolgversprechende Pfändungsform ist sollten Sie schnell reagieren.  Sollte Ihnen diese Maßnahme angekündigt worden sein oder Sie befürchten das Ihr Arbeitseinkommen / Gehalt oder sonstige Bezüge gepfändet werden sollen.  Heist es schnell  von Ihrer Seite aus zu reagieren. Setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung  Dieses kann Ihnen Kosten und Ihrem Arbeitgeber Arbeit ersparen. Wir suchen zusammen nach Zustimmung durch den Gläubiger eine Lösung. Dieses kann sein Sie bezahlen den Betrag in einer Summe oder wir vereinbaren mit Ihnen wenn der Gläubiger zustimmt eine Ratenzahlung.

 

Sie sind Gläubiger und suchen ein Inkassounternehmen das Ihre offen Forderung beitreibt oder Sie haben bereits einen Vollstreckungsbescheid oder ein Vollstreckbares Urteil usw. und möchten dieses von uns bearbeiten lassen ? Dann setzen Sie sich noch heute mit uns unverbindlich in Verbindung.